Recht & Arbeit

Workation beim Arbeitgeber genehmigen lassen

WorkationBase Redaktion · 01. Juni 2026 · 7 Min Lesezeit

Workation beim Arbeitgeber genehmigen lassen

Warum viele den ersten Schritt scheuen

Viele Remote-Arbeitnehmer träumen von einer Workation, wagen aber nicht den Schritt zum Gespräch. Dabei ist die Ausgangslage oft besser als gedacht: Wer ohnehin vollständig oder überwiegend remote arbeitet, liefert dem Arbeitgeber wenig sachlichen Grund, einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt abzulehnen – solange Erreichbarkeit, Datenschutz und steuerliche Fragen geklärt sind.

Dieser Leitfaden hilft dir, das Gespräch so vorzubereiten, dass es professionell und überzeugend wirkt.


Schritt 1: Eigene Position klären

Bevor du das Gespräch suchst, beantworte dir selbst:


Schritt 2: Rechtliche Grundlagen kennen

Kein Rechts- oder Steuerrat, ohne Gewähr. Prüfe die aktuellen Regelungen immer anhand offizieller Quellen oder mit einer Steuer- bzw. Rechtsberatung.

Sozialversicherung (A1-Bescheinigung)

Arbeitest du vorübergehend in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz, gilt grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht deines Heimatlandes weiter – vorausgesetzt, du hast eine A1-Bescheinigung. Diese wird über deinen Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragt. Ohne A1 riskierst du, im Gastland sozialversicherungspflichtig zu werden.

Lohnsteuer / Betriebsstättenrisiko

Ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer (die je nach Doppelbesteuerungsabkommen variiert) kann das Gastland Anspruch auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte erheben. Dein Arbeitgeber könnte zusätzlich ein Betriebsstättenrisiko entwickeln, wenn deine Tätigkeit als dauerhafte Präsenz im Ausland gewertet wird. Stimme die Dauer daher mit dem Arbeitgeber und ggf. einem Steuerberater ab.

Arbeitsrecht

Für das Arbeitsverhältnis gilt in der Regel weiterhin deutsches Arbeitsrecht (Art. 8 Rom-I-Verordnung), sofern nichts anderes vereinbart ist. Dennoch können lokale Mindeststandards des Gastlandes greifen.


Schritt 3: Das Gespräch vorbereiten

Dokumente, die Vertrauen schaffen

Argumente, die zählen

Was du vermeiden solltest


Schritt 4: Schriftliche Vereinbarung

Eine Genehmigung per E-Mail reicht als Dokumentation. Besser ist eine kurze Zusatzvereinbarung, die folgendes regelt:


Fazit

Wer das Gespräch strukturiert vorbereitet, signalisiert Professionalität – und nimmt dem Arbeitgeber die größten Bedenken. Der häufigste Fehler ist nicht das Fragen selbst, sondern das Fragen ohne Plan. Mit einem klaren Konzept, einer realistischen Destination und einem kurzen Testzeitraum stehen die Chancen gut.

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